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Spotify sperrt User aus
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Spotify sperrt User aus

Von Freddy am Freitag, 16. Juli 2021 mit bisher 3260 Aufrufen und insgesamt 785 Votestimmen.
" Wer bei Spotify Musik aufnimmt bekommt eventuell unangenehme Post von Spotify "


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Stammuser und regelmässige Besucher der Webseite vom Musikauflauf wissen, dass wir hier ständig auf Programme aufmerksam machen, mit denen man legal Musik aufnehmen kann.

Einer dieser User hat uns nun auf den Umstand aufmerksam gemacht dass Spotify bestimmte User anschreibt und diese "aussperrt".

Der Musikauflauf ist ein Webradio und dementsprechend möchten wir auch über Musik und alles drumherum informieren.

Und dazu gehörten auch sogenannte "Aufnahmeprogramme".

Heute gibt es Programme mit denen man Musik aus Webradios aufnehmen kann und es gibt Programme mit denen man Musik aus Spotify, Amazon Music, Deezer und Co. auf der Festplatte abspeichern kann.

Wir finden es gehört zu den Aufgaben eines Webradios nicht nur Musik zu spielen sondern auch über die Rahmenthemen zu informieren.

Im September 2020 beispielsweise haben wir im Musikaufauf einen Artikel über die Programme veröffentlicht, mit denen man Musik z.B. aus Spotify aufnehmen kann.

Den Artikel kann man hier: https://www.musikauflauf-radio.de/template/news-blog-infos-download/news.php?z=205 nachlesen !!!

Das Aufnehmen von Musik aus den Streamingportalen wie Deezer oder Spotify ist legal, zu vergleichen mit der Aufnahme von Musik aus einem Radio auf Kassette.

Auch wenn es legal ist, so können natürlich die Streaminganbieter dies in Ihren Nutzungsregeln untersagen und genau das machen Spotify, Deezer und Co auch.



"Post von Spotify"

Da kauft man dann ein Programm wie Audials One oder einen Spotify Music Converter von TunePat, TuneKeep, TuneMobie, Sidify oder Audfree und nutzt dieses mit guten Gewissen um Musik aus Spotify aufzunehmen und dann kriegt man eine email mit folgendem Inhalt:

Hallo,

durch das Erstellen und Nutzen deines Spotify Kontos bist du einen bindenden Vertrag mit Spotify eingegangen und hast erklärt, dass du die Spotify Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hast und daran gebunden bist.

Spotify hat festgestellt, dass dein Konto an einer unzulässigen Nutzung des Spotify Dienstes beteiligt war, die die Nutzungsbedingungen verletzt, darunter möglicherweise unzulässige Downloads von Inhalten. Daher hat Spotify deinen Zugriff auf den Dienst gesperrt.

Wenn du der Meinung bist, dass dies ein Fehler war und/oder du wieder Zugang zu deinem Konto erhalten möchtest, wende dich an den Support und bestätige, dass du in Zukunft keine unzulässigen Downloads von Inhalten von unserem Dienst vornimmst. Dann gewähren wir dir in Kürze wieder Zugang zu deinem Konto.

Spotify behält sich alle Rechte im Rahmen der Nutzungsbedingungen, der Verträge und des geltenden Rechts vor.

Mit freundlichen Grüßen

Spotify



"Was bedeutet diese email ?"

Also diese email bedeutet, dass Spotify gemerkt hat, dass Du eins von den Programmen einsetzt, was Spotify nicht so gerne mag.

Das ist auch nachvollziehbar, Spotify will dass Du regelmässig Beiträge zahlst und nicht dass Du Dir die Musik runterlädst und dann ohne Spotify auskommen könntest.

Natürlich ist man, wenn man immer die neuste Musik hören möchte, auf Streaminganbieter wie Spotify angewiesen aber so kann man die Musik auch zum Offline hören downloaden.

Diese email bedeutet nichts anderes als das Spotify Dich beim Aufnahmen "ertappt" hat und dich "abmahnen" möchte.



"Was mache ich nun ?"

Du hast die Möglichkeit, wenn Du eine solche email bekommen hast, darauf zu antworten und zu versprechen dass Du sowas nicht mehr machen wirst.

Natürlich könntest Du auch einen neuen Account anlegen, aber über kurz oder lang wirst Du auch da irgendwann eine solche Mail bekommen.

Audials selber übrigens hat sich dem Thema auch gewidmet, Infos findet man hier:

https://support.audials.com/hc/de/articles/4403626064146-Spotify-untersagt-high-speed-Aufnahme



"Wie vermeide ich eine solche email"

Das ist relativ einfach.

Spotify kann natürlich "sehen" welche und wievel Songs Du gehört hast.

Gehört gilt ein Song auch dann, wenn Du diesen über ein Programm aufnimmst.

Wenn Du nun innerhalb von 5 Minuten 7 Songs "hörst" obwohl man in dieser Zeit nur 2 Songs hören könnte, so merkt Spotify dass da was nicht richtig sein kann.

Also Spotify merkt aufgrund der Geschwindigkeit und Anzahld der Titel die Du hörst, ob dies ein normales Abspielen oder eine Aufnahme ist.

Unsere Empfehlung ist:

Nehme Songs nur in normaler oder zwei bis dreifacher Geschwindigkeit auf.

Das sollte in dem Rahmen liegen, dass Du bei Spotify nicht negativ auffällst.

Natürlich ist dies keine Garantie sondern nur eine Empfehlung.

Hast Du schon eine Mail von Spotify bekommen oder einen Tipp ???

Dann lasse andere daran teilhaben und nutze hier die Kommentarfunktion !!!


MUSIKAUFLAUF ---www.musikauflauf.de---www.radio-musikauflauf.de


user verfasste am Dienstag den 20. Juli 2021 um 16:01 Uhr folgenden Kommentar:

Unsere Empfehlung ist:

Nehme Songs nur in normaler oder zwei bis dreifacher Geschwindigkeit auf.

Das sollte in dem Rahmen liegen, dass Du bei Spotify nicht negativ auffällst.


wenn man vermeiden muß das es nicht auffällt dann kann es auch nicht legal sein solche tips solte man nicht geben spotify könnte ja mal auf die idee kommen scadenersatz zivilrechtlich einzuglagen
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Freddy verfasste am Mittwoch den 21. Juli 2021 um 7:45 Uhr folgenden Kommentar:

Das mit der Legalität ist ja ausreichend hier und an anderen Stellen geklärt worden.
Wäre eine solche Aufnahme "allgemein" illegal, würde der Vertrieb solcher Softwareprodukte verboten werden.
In der Vergangenheit ist sowas bereits mal passiert wie z.B. früher bei dem Programm MovieJack, welches damals verboten worden ist.
Mittlerweile weiss jeder, dass man für sich selbst Kopien der sich sich im Eigentum besitzenden Medien machen darf.

Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das Aufnehmen von Liedern aus Spotify als Verstoss gegen die AGBs von Spotify haben kann.

Aber die AGBs kann man nicht mit Gesetzen gleich sehen allenfalls mit Regeln des Anbieters.

Ach und übrigens, wenn Du Dir mal die Zeit nimmst alles ausgiebig und bis zum Ende zu lesen, dann lese Dir auch mal den Text von Audials durch, auf den hier im Beitrag gelinkt wurde.
Audials selber wird nämlich künftig vor der Nutzung der Highspeedoption warnen, nicht jedoch vor der Aufnahme allgemein, also als Echtzeitaufnahme.

Grüße
Freddy
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user verfasste am Donnerstag den 22. Juli 2021 um 14:36 Uhr folgenden Kommentar:

Freddy verfasste am Mittwoch den 21. Juli 2021 um 7:45 Uhr folgenden Kommentar:
Mittlerweile weiss jeder, dass man für sich selbst Kopien der sich sich im Eigentum besitzenden Medien machen darf.

das ist der Denkfehler mann besitzt die Spotfy Titel nicht mann hat nur das Recht Sie anzuhören, ist mann nicht mehr Premium Kunde sind die zum offline hören heruntergeladen Titel nicht mehr zu nutzen wertlos.
wer eine CD kauft hat natürlich in Deutschland das Recht auf Privatkopie das gilt nicht für Streamingdienste
wie Spotify , Youtube usw. Viel spaß bei bei einer Abmahnung mit Schadenersatzklage was eine rein zivielrechtliche Sache ist unabhängig ob strafrechtlich verboten oder nicht
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Freddy verfasste am Donnerstag den 22. Juli 2021 um 18:43 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo,


bitte seid mir nicht böse, aber ich finde Ihr solltet Eure Behauptungen mal begründen oder mit Links also Verweisen belegen.

Ich lese hier immer so Sätze wie "Das ist verboten weil das gehört Dir ja nicht" oder aber zivilrechtlich bla bla bla....

Keiner, aber auch keiner von Euch belegt mal seine Aussagen hier ....

Ich mache das jetzt mal, Rechtsanwalt Frischhut hat sich genau zum Thema Aufnahme mit Audials aus den Streamingportalen geäussert:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Audials-One-2018-Mitschneiden-von-legalen-StreamingdienstenQuellen-legal--f309967.html

Da könnt Ihr was von dem §53 Urheberrechtsgesetz lesen.
Ja, genau, das regelt sowas.

Sprüche wie "man besitzt die Spotify Titel nicht" hingegen unterliegen einem Denkfehler.
Man darf auch Musik aus Radios aufnehmen, die gehören einem ja auch nicht.

Wichtig ist bei der ganzen Sache, dass man nicht irgendwelche Kopierschutzmechanismen umgehen darf !

Auch der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat sich über die Aufnahme aus Spotify und Co sowie aus Webradios geäussert.
Dieser Rechtsanwalt zweifelt sogar an, ob einige Klauseln in den AGBS der Streaminganbieter überhaupt gesetzeskonform sind.

Das kann man hier nachlesen:
https://www.techfacts.de/ratgeber/ist-das-mitschneiden-von-spotify-maxdome-legal/

Wer keine Lust auf Lesen sondern mehr Bock auf Video hat, auch Christian Solmecke , ein bekannter Rechtsanwalt im IT und Medienbereich hat sich geäussert:

https://www.youtube.com/watch?v=PquUamnrCYc

Ich freue mich immer über Kommentare, auch Kritiken oder andere Meinungen.
Aber seid so nett und teilt auch mit, woher Ihr Euer Wissen habt oder aber welche kompetente Person der gleichen Meinung ist

Grüße
Freddy
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JulieN verfasste am Sonntag den 25. Juli 2021 um 19:59 Uhr folgenden Kommentar:

hi streamingfolks,
ich stimme Freddy voll und ganz zu - Ich selbst nehme seit Jahren Musik bei Deezer auf und habe mich vorher über die rechtliche Grundlage informiert.
Für private Zwecke ist es erlaubt - Man darf die Lieder nicht weitergeben
https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht/Darf-ich-Spotify-Lieder-aufnehmen-__a151076.html
Have fun to stream and record
Julien
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user verfasste am Montag den 26. Juli 2021 um 22:40 Uhr folgenden Kommentar:

zu Beitrag JulieN und Antwort zum Beitrag von Freddy

Zitat von Von 123recht
https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht/Darf-ich-Spotify-Lieder-aufnehmen-__a151076.html

Frage: Die Nutzungsbedingungen von Spotify verbieten aber das Mitschneiden von Musik. Darf ich es also trotzdem machen?

123recht.de:
Eine solche Klausel verstößt gegen das Recht auf eine Privatkopie. Wenn Sie Lieder mitschneiden, können Sie strafrechtlich bzw. urheberrechtlich daher nicht belangt werden. Aber: Sie verstoßen dann eindeutig gegen die
Nutzungsbedingungen von Spotify. Spotify kann Sie aufgrund des Verstoßes ausschließen und sogar Schadensersatz für entgangene Gebühren verlangen.

user meine Antwort an:JulieN
richtig lesen sollte man, "Spotify kann Sie aufgrund des Verstoßes ausschließen und sogar Schadensersatz für entgangene Gebühren verlangen." bevor man begeistert zustimmt und links postet, nichts anderes habe ich in meinem Beitrag geschrieben
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Freddy verfasste am Montag den 26. Juli 2021 um 23:33 Uhr folgenden Kommentar:

Hallo User,

also dass die Aufnahmen gegen die "Regeln" von Spotify verstossen wurde hier nie bezweifelt.

Und Du hast recht ... Richtig lesen sollte man

Dort heisst es
"Spotify kann Sie aufgrund des Verstoßes ausschließen und sogar Schadensersatz für entgangene Gebühren verlangen."

Also Schadensersatz kann immer dann verlangt werden, wenn einem ein Schaden entstanden ist.
Das ist so.
Und dann muss man noch nachweisen, wie hoch der Schaden ist.
Das ist beim Streaming von Liedern relativ schwierig.

Das mit dem Schadensersatz für entgangene Gebühren sollte mal genauer überdacht werden.
Was ist damit gemeint ?
Was können das für Gebühren sein ? Gebühren zahlt jeder Spotifynutzer, also gehe ich mal davon aus, dass diese Gebühren gemeint sind.
Ich interpretiere dass so, dass in diesem Falle des Verstosses Spotify zum Ausschluss des Mitgliedes berechtigt ist aber trotzdem die Gebühren kassieren darf.
Nicht mehr und nicht weniger.

Aber das ganze ist sehr fiktiv und an der Realität vorbei.

Es ging hier um den Grundgedanken der Aufnahmen bei Spotify und Co.

Man kann hier alles klein und schlecht reden.

Also ich bitte damit diese Diskussion hiermit zu beenden, ausser jemand hat neue Aspekte oder Quellen zu nennen

Grüße
Freddy
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Freddy verfasste am Freitag den 27. August 2021 um 13:56 Uhr folgenden Kommentar:

Kurzes Update in Bezug auf Sperre durch Spotify und Audials One.

Beim Einstellen der Geschwindigkeitsaufnahme erscheint nun beim Audials One ein Hinweisfenster, dass Audials die Aufnahme nur mit normaler Geschwindigkeit empfiehlt.
In diesem Zusammenhang wird auf folgende Webseite verwiesen:

https://support.audials.com/hc/de/articles/4403626064146-Spotify-untersagt-high-speed-Aufnahme

Desweiteren gibt es auf der Webseite von Audials One den Hinweis, dass die Software keinerlei Kopierschutz umgeht.

Dies kann man dann hier nachlesen:
https://audials.com/de/unternehmen-audials-ag/urheberrecht

Grüße
Freddy
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